Voraussetzung |
Ausbildungsvertrag mit Eintrag der Zusatzqualifikation |
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Dauer der Ausbildung |
2 Jahre |
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Bildungsplan |
Grundlage ist der Bildungsplan der Industriekaufleute vom März 2024 (gültig ab dem Schuljahr 2024/2025) |
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Beschulung |
Blockunterricht mit 2-jähriger Ausbildungsdauer |
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Inhalte der schulischen Ausbildung gemäß Bildungsplan |
1. Jahr |
2. Jahr |
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1 |
Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten |
X |
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2 |
Projekte planen und durchführen |
X |
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3 |
Kundenaufträge bearbeiten und überwachen |
X |
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4 |
Beschaffungsprozesse planen und steuern |
X |
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5 |
Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten |
X |
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6 |
Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren |
X |
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7 |
Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen |
X |
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8 |
Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen durchführen |
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X |
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9 |
Marketingkonzepte planen und umsetzen |
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X |
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10 |
Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen |
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X |
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11 |
Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten |
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X |
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12 |
Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren |
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X |
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13 |
Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen |
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X |
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 Länderspezifische Ergänzungen für Baden-Württemberg |
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Kompetenzbeschreibungen für den Unterricht in der kaufmännischen Berufsschule im Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde" |
X |
X |
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Prüfung Berufsschule |
Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung mit der IHK in den Bereichen der berufsfachlichen Kompetenz. Die Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt. Teil 1 der gestreckten Abschlußprüfung findet im dritten Ausbildungshalbjahr (November) statt. |
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Prüfung IHK |
Fachaufgabe im Einsatzgebiet (Industriekaufleute) |
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Abschluss |
Industriekaufmann/Industriekauffrau |
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