Ausbildung |
Das BK II ist ein einjähriger Bildungsgang und vermittelt vertiefte fachpraktische Kenntnisse. Die im BK I erworbene Grundbildung wird im BK II weitergeführt. Durch praxisorientierte Übungen (GPÜ) werden die Schülerinnen und Schüler zur selbständigen Wahrnehmung kaufmännischer und verwaltender Tätigkeiten qualifiziert. Ziel des BK II ist der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR). Neben der Fachhochschulreife kann ein Abschluss als Wirtschaftsassistent/in erworben werden. Hierzu muss im BK II das zweistündige Wahlfach Wirtschaft belegt werden. Der Abschluss als Wirtschaftsassistent/in ist für ein Studium an einer Fachhochschule in Hessen sowie für den Besuch der Wirtschaftsoberschule zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlich. |
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Unterrichtsfächer |
Kernfächer
Maßgebliche Fächer
Wahlbereich:
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Aufnahmebedingungen |
Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische BK II ist der erfolgreiche Abschluss des Kaufmännischen BK I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft. |
Aufnahmeantrag |
Der Aufnahmeantrag ist bis spätestens 01. März online unter www.schule-in-bw.de/bewo einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Dem Antrag sind beizufügen:
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Auswahlverfahren |
Erfüllen mehr Bewerber und Bewerberinnen die Aufnahmevoraussetzungen, als in das Kaufmännische BKII aufgenommen werden können, werden sie nach einem Auswahlverfahren ausgewählt. |
Probezeit |
Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Wer die Probezeit nicht besteht, muss das BK II verlassen. Er/Sie kann noch einmal aufgrund eines weiteren Aufnahmeverfahrens aufgenommen werden. |
Abschlussprüfung |
Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf die vier Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft. |
Zusatzprüfung |
Zur Zusatzprüfung ist auf Antrag zugelassen, wer an der Abschlussprüfung des Kaufmännischen Berufskollegs II teilnimmt und den Zusatzunterricht ordnungsgemäß besucht hat. Mit Bestehen der Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent"/"Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin" erworben. |