Voraussetzung |
Grundsätzlich wird keine bestimmte Schulbildung vorausgesetzt. |
Dauer der Ausbildung |
3 Jahre |
Berufsbild |
Die Tiermedizinischen Fachangestellten sind vorwiegend in Tierarztpraxen sowie Tierkliniken tätig. Sie werden aber auch in veterinärmedizinischen Labors, Zoos, Tierheimen, in der Tierhaltung, in der Pharmaindustrie und in Institutionen des Veterinärwesens eingesetzt. Sie sorgen für einen reibungslosen Sprechstundenablauf, assistieren bei Behandlungen und chirurgischen Eingriffen, erstellen Röntgenaufnahmen, arbeiten im Labor, betreuen Patienten bei stationärer Unterbringung und beraten die Tierhalter. Darüber hinaus führen sie Verwaltungsarbeiten durch, dokumentieren Behandlungsabläufe, rechnen erbrachte Leistungen ab und ermitteln und beschaffen den Praxisbedarf. |
Ausbildung |
Die Ausbildung zu Tiermedizinischen Fachangestellten dauert 3 Jahre und erfolgt im Dualen System. Das heißt, sie findet zum einen in der Tierarztpraxis oder -klinik und zum anderen in der Berufsschule statt. Die Ausbildung kann bei entsprechender Vorbildung sowie bei sehr guten schulischen Leistungen und mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes auf Antrag verkürzt werden. |
Unterricht |
Der Unterricht findet an zwei Tagen der Woche in der Berufsschule statt. Neben den allgemeinbildenden Fächern Religion, Gemeinschaftskunde und Deutsch werden die Schüler/innen im Rahmen von Lernfeldern in berufsspezifischen Fächern unterrichtet. Zu diesen gehören Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen, Labortechnologie, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Daten- und Textverarbeitung. Neben der Vermittlung von Fachkompetenz wird im Rahmen des Unterrichts auch besonderen Wert auf die Entwicklung von Projektkompetenz gelegt. So werden immer wieder kleinere und größere Projekte durchgeführt. |
Zwischen- und Abschlussprüfung |
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine schriftliche Zwischenprüfung der Tierärztekammer absolviert. Die Ausbildung zur / zum Tiermedizinischen Fachangestellten endet nach drei Jahren mit der Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Sie wird von der Tierärztekammer und der Berufsschule durchgeführt. |
Was kommt danach? |
Aktuelle Informationen zu Fort- und Weiterbildungen sind jederzeit auf der Homepage der Landestierärztekammer zu finden: https://www.ltk-bw.de/aktuelles/termine-ltk.html |
Übersicht über Inhalte der berufsfachlichen Kompetenz (Auszug)
Lernfeld 1: Die eigene Berufsausbildung mitgestalten und sich im Gesundheits- und Veterinärwesen orientieren
Lernfeld 2: Patienten und Klienten empfangen und bis zur Behandlung begleiten
Lernfeld 3: Bei der Verhütung und Erkennung von Infektionskrankheiten mitwirken und erbrachte Leistungen abrechnen
Lernfeld 4: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
Lernfeld 5: Gebrauchs- und Verbrauchsgüter beschaffen und verwalten
Lernfeld 6: Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Haut und der Sinnesorgane mitwirken
Lernfeld 7: Bei der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Harn-&xnbsp; und Verdauungsapparates mitwirken
Lernfeld 8: Praxisabläufe organisieren
Lernfeld 9: Bei der Diagnostik und der Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates mitwirken sowie Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen durchführen
Lernfeld 10: Bei operativen Eingriffen assistieren, das Tier postoperativ betreuen und die erbrachten Leistungen abrechnen
Lernfeld 11: Klienten beraten und betreuen
Lernfeld 12: Praxisprozesse im Team planen und gestalten und bei Marketingmaßnahmen mitwirken
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
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Stundentafel: 3-jährige Ausbildung |
Unterrichtsstunden je Schuljahr |
Unterrichtsstunden je Schuljahr |
Unterrichtsstunden je Schuljahr |
1. Pflichtbereich | |||
Berufsfachliche Kompetenz | |||
Lernfeld 1 | 60 |
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Lernfeld 2 | 80 |
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Lernfeld 3 | 80 |
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Lernfeld 4 | 60 |
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Lernfeld 5 | 80 |
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Lernfeld 6 | 60 |
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Lernfeld 7 | 80 |
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Lernfeld 8 | 60 |
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Lernfeld 9 | 80 |
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Lernfeld 10 | 80 |
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Lernfeld 11 | 40 |
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Lernfeld 12 | 80 |
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Allgemeine Fächer | |||
Religion | 40 |
40 |
40 |
Deutsch | 40 |
40 |
40 |
Gemeinschaftskunde | 40 |
40 |
40 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 40 |
40 |
40 |
2. Wahlpflichtbereich | |||
(z.B. EDV, Deutsch als Fremdsprache) | 80 |
80 |
80 |
Prüfung Berufsschule |
Schriftliche Abschlussprüfung in allen Fächern außer Religion und Wahlpflichtbereich (z.B. EDV) |
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Prüfung Tierärztekammer |
Mündlich-praktische Prüfung im "fallbezogenen Gespräch" |
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Abschluss |
Tiermedizinische Fachangestellte |